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Reinigungsintervalle sind aus der Gefährdungsbeurteilung des Auftraggebers abgeleitet. TRBA 213 fordert für Hecklader mindestens die wöchentliche Nassreinigung des Schüttungsbereichs; Trockenreinigung mit Druckluft ist unzulässig.
Durchgeführt von (Name, Unterschrift) · Datum GLANZWERK UG (haftungsbeschränkt)
Bestätigt Auftraggeber (Name, Unterschrift) · Datum
Aufbewahrung: Nachweis revisionssicher archivieren – im Arbeitsschutz gemäß betrieblicher Vorgabe, im Lebensmittelbereich üblicherweise mindestens 2 Jahre (auditabhängig länger). Lückenlose Dokumentation gilt im Audit als Nachweis der Durchführung: „nicht dokumentiert" = „nicht durchgeführt".
Reinigung & Dokumentation aus einer Hand
Diese Nachweise erstellen wir für Ihren Fuhrpark – Sie dokumentieren nichts selbst.
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0173 6667501Anas Mahria, Geschäftsführer – direkt erreichbarglanzwerk-nutzfahrzeuge.de · kontakt@glanzwerk-nutzfahrzeuge.de
Der Reinigungs- und Hygieneplan wird nach TRBA 213 / DGUV Regel 114-601 (bzw. HACCP bei Lebensmitteln) gefordert. Die konkreten Intervalle ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung des Betriebs; die folgenden Angaben sind Mindest-/Richtwerte und werden je Fuhrpark angepasst.
A · Abfallsammelfahrzeuge (Entsorgung)
Bereich
Intervall (mind.)
Verfahren
Mittel
Verantwortlich / Nachweis
Schüttung / Einfüllbereich
wöchentlich
Nassreinigung (keine Druckluft)
alkal. Reiniger + Desinfektion
Nachweis je Reinigung
Fahrerkabine / Kontaktflächen
arbeitstäglich
Wischreinigung / -desinfektion
Flächendesinfektion
Fahrpersonal / Plan
Pressmechanik & Laufschienen
nach Gefährdungsbeurteilung
Nass-/Funktionsreinigung
Reiniger, ggf. Pflege
Nachweis je Reinigung
Heck-Innenraum / Behälter
nach Gefährdungsbeurteilung
Nassreinigung
alkal. Reiniger
Nachweis je Reinigung
B · Lebensmittel-/Kühlfahrzeuge (VO 852/2004 · LMHV · HACCP)
Bereich
Intervall (mind.)
Verfahren
Mittel
Verantwortlich / Nachweis
Laderaum
nach jeder Fahrt / bei Produktwechsel
Reinigung + Desinfektion
lebensmittelgeeignetes Desinfektionsmittel
Nachweis je Reinigung
Kühlzone / Verdampfer
regelmäßig lt. HACCP-Plan
Reinigung + Desinfektion
lebensmittelgeeignet
Nachweis + Kontrolle
Dichtungen / Kontaktflächen
nach jeder Fahrt
Wischreinigung/-desinfektion
lebensmittelgeeignet
Nachweis je Reinigung
C · Grundsätze der Dokumentation
Anforderung
Umsetzung
Wer
Namentlich benannte, unterwiesene ausführende Person; Unterschrift auf dem Nachweis.
Was & Wie
Gereinigte Bereiche, Verfahren (nass/Desinfektion), Mittel und Konzentration je Einsatz.
Wann
Datum und Uhrzeit; festgelegtes Intervall aus diesem Plan.
Nachweis
Einzelnachweis je Fahrzeug (Seite 1), inkl. Zustand vorher/nachher und Fotodokumentation.
Aufbewahrung
Revisionssicher; Lebensmittelbereich i. d. R. mind. 2 Jahre.
Hinweis: Dieses Muster ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Fassungen von ArbSchG, BioStoffV, TRBA 213/500, DGUV Regel 114-601 sowie VO (EG) 852/2004 / LMHV und die betriebliche Gefährdungsbeurteilung.
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